NÄCHSTER TERMIN: 12. SEPTEMBER 2026
Aktuell steht noch nicht fest, ob der Flohmarkt wieder am Mainufer oder erneut vor der Stadthalle stattfindet. Für beide Standorte gibt es gute Gründe. Aufgrund der Sanierung des Mainufers muss
zudem abgeklärt werden, ob der Flohmarkt dort weiterhin wie in der Vergangenheit stattfinden kann. Dazu gibt es im Juni 2026 einen Ortstermin mit dem Ordnungsamt. Anschließend wird entschieden. Über
das Ergebnis informieren wir rechtzeitig.
Zweimal im Jahr veranstaltet die GALF einen großen Flohmarkt in Flörsheim am Main Dabei können Privatpersonen für ihre Sachen neue Eigentümer finden.
Kein Anmeldung erforderlich - Kommen Sie einfach vorbei!
Damit unser Flohmarkt für alle ein schönes Erlebnis wird, bitten wir Sie, folgenden
Regeln und Hinweise zu beachten:
- Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
- Die GALF übt das Hausrecht aus. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen – sie sind vor Ort, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wer sich wiederholt nicht
daran hält, kann vom Gelände verwiesen werden.
- Bitte achten Sie auf die Parkregelungen: Fahrzeuge, die in den gekennzeichneten Parkverbotszonen abgestellt sind, werden, wenn es sich nicht vermeiden lässt auf Kosten der Halter
abgeschleppt.
- Der Aufbau findet zwischen 8:00 und 10:00 Uhr statt. Wer früher kommt, tut dies auf eigenes Risiko. Bis zum Start des Flohmarkts dürfen die Tische zusammengebaut, aber noch nicht aufgestellt
werden.
- Der gemeinsame Start des Flohmarkts ist um 10:00 Uhr – bitte beginnen Sie mit dem Verkauf nicht vorher.
- Der Flohmarkt endet um 13:00 Uhr.
- Die GALF organisiert den Flohmarkt ehrenamtlich und verdient daran kein Geld. Die Standgebühren werden ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten erhoben: Für Bürger:innen aus Flörsheim,
Weilbach, Wicker und Keramag/Falkenberg beträgt die Gebühr 5 € pro Tapeziertisch-Länge (ca. 3 Meter. Verkäufer:innen von außerhalb zahlen 30 € pro Tapeziertisch-Länge.
- Bitte beachten Sie, dass keine kommerzielle Neuware, Kriegs- oder Gewaltspielzeug, Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände verkauft werden dürfen.
- Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Artikeln, die den Nationalsozialismus oder andere menschenfeindliche Ideologien verherrlichen.
- Die GALF ist eine politische Vereinigung und betreibt auf dem Flohmarkt einen eigenen Infostand. Politische Werbung durch andere Gruppen oder Parteien ist nur mit vorheriger Zustimmung der GALF
erlaubt.
- Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur in Absprache mit der GALF möglich.
- Bitte helfen Sie mit, den Platz sauber zu halten: Alle Verkäufer:innen und Besucher:innen sind für die Entsorgung ihres Mülls selbst verantwortlich. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche
Schritte vor.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – wir freuen uns auf einen schönen Flohmarkttag mit
Ihnen!
Stand 04.08.2025