NÄCHSTER TERMIN: MAI 2025
(genaues Datum folgt)
 
   Zweimal im Jahr veranstaltet die GALF einen großen Flohmarkt in Flörsheim am Main Dabei können Privatpersonen für ihre Sachen neue Eigentümer finden.
 
Kein Anmeldung erforderlich - Kommen Sie einfach vorbei!
 
Damit unser Flohmarkt für alle ein schönes Erlebnis wird, bitten wir Sie, folgenden
Regeln und Hinweise zu beachten:
 
- Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
 
- Die GALF übt das Hausrecht aus. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen – sie sind vor Ort, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wer sich wiederholt nicht
daran hält, kann vom Gelände verwiesen werden.
 
- Bitte achten Sie auf die Parkregelungen: Fahrzeuge, die in den gekennzeichneten Parkverbotszonen abgestellt sind, werden, wenn es sich nicht vermeiden lässt auf Kosten der Halter
abgeschleppt.
 
- Der Aufbau findet zwischen 8:00 und 10:00 Uhr statt. Wer früher kommt, tut dies auf eigenes Risiko. Bis zum Start des Flohmarkts dürfen die Tische zusammengebaut, aber noch nicht aufgestellt
werden.
 
- Der gemeinsame Start des Flohmarkts ist um 10:00 Uhr – bitte beginnen Sie mit dem Verkauf nicht vorher.
 
- Der Flohmarkt endet um 13:00 Uhr.
 
- Die GALF organisiert den Flohmarkt ehrenamtlich und verdient daran kein Geld. Die Standgebühren werden ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten erhoben: Für Bürger:innen aus Flörsheim,
Weilbach, Wicker und Keramag/Falkenberg beträgt die Gebühr 5 € pro Tapeziertisch-Länge (ca. 3 Meter. Verkäufer:innen von außerhalb zahlen 30 € pro Tapeziertisch-Länge.
 
- Bitte beachten Sie, dass keine kommerzielle Neuware, Kriegs- oder Gewaltspielzeug, Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände verkauft werden dürfen.
 
- Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Artikeln, die den Nationalsozialismus oder andere menschenfeindliche Ideologien verherrlichen.
 
- Die GALF ist eine politische Vereinigung und betreibt auf dem Flohmarkt einen eigenen Infostand. Politische Werbung durch andere Gruppen oder Parteien ist nur mit vorheriger Zustimmung der GALF
erlaubt.
 
- Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur in Absprache mit der GALF möglich.
 
- Bitte helfen Sie mit, den Platz sauber zu halten: Alle Verkäufer:innen und Besucher:innen sind für die Entsorgung ihres Mülls selbst verantwortlich. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche
Schritte vor.
 
 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – wir freuen uns auf einen schönen Flohmarkttag mit
Ihnen!
 
Stand 04.08.2025