In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsbeirat#Hessen
Karin Becker (Keramag/Falkenberg), Carola Gottas (Stadtmitte), Frank Laurent (Weilbach), Pia Traiser (Keramag / Falkenberg), Yvonne Treber (Stadtmitte), Markus Velten (Wicker). Kein Foto: Marianne Buch (Keramag/Falkenberg)